Informationsbrief zur Anfertigung der Hausaufgaben
Grundsätze
- Die Erledigung der Hausaufgaben ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Pflicht.
- Die Hausaufgaben werden von den Schülern selbstständig und sorgfältig angefertigt.
- Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden.
- Die Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert bzw. verglichen.
- Die Hausaufgaben sind nicht immer allgemeingültig, sondern werden differenziert nach Menge und Schwierigkeitsgrad für Schüler mit besonderen Fähigkeiten bzw. besonderen Schwierigkeiten aufgegeben.
- Die Hausaufgaben werden in der Regel nicht bewertet. (Sie fließen in die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, laut VV Leistungsbewertung vom 18.10.2008, Pkt. 9, ein. Ausnahmen sind z.B.: bewertete Kurzvorträge, Gedichtvorträge, Kurzvorträge, Plakatgestaltung, Liedvorträge, Blattsammlungen u. ä.)
- Die Information über das Hausaufgaben-Konzept erfolgt auf den Elternversammlungen der einzelnen Klassen zum Schuljahresbeginn.
- Von Freitag zu Montag und über die Ferien werden keine Hausaufgaben aufgegeben.
- Über vergessene oder unvollständige Hausaufgaben werden die Eltern in der Regel im Hausaufgabenheft des Schülers informiert.
Allgemeines im Umgang mit Hausaufgaben
Zeitlicher Umfang für Hausaufgaben:
Für den zeitlichen Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag im Durchschnitt folgende Richtwerte:
- In den Jahrgangsstufen 1 und 2: 30 Minuten
- In den Jahrgangsstufen 3 und 4: 45 Minuten
- In den Jahrgangsstufen 5 und 6: 60 Minuten
Wenn Hausaufgaben vergessen wurden - Wie verhalte ich mich richtig?
Wenn Hausaufgaben vergessen wurden, informieren die betreffenden Schüler den Fachlehrer vor Unterrichtsbeginn. Vergessene oder unvollständige Hausaufgaben werden generell zur nächsten Unterrichtsstunde nachgeholt. Eintragungen im Hausaufgabenheft werden von den Eltern unterschrieben.
Weitere Informationen zum Hausaufgabenkonzept entnehmen Sie bitte der PDF: