Abmeldung bei Krankheit
Sehr geehrte Eltern,
jedes Kind unterliegt der Schulpflicht.
Deshalb beachten Sie bitte folgende Regelungen:
- krankheitsbedingtes Fehlen am ersten Tag bis 8.00 Uhr in der Schule melden (auch telefonisch unter der Nummer: 488840 oder per E-Mail an
- bis zum 5. Fehltag (fünf Schultage) muss in der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorliegen, auch wenn das Kind noch nicht wieder die Schule besucht. Dafür können auch der Postweg oder der Briefkasten vor dem Schuleingang genutzt werden.
- Vorsorglich weisen wir auf folgende Vorgehen hin: Wenn bis zum 6. Fehltag (sechs Schultage) keine schriftliche Entschuldigung/kein ärztliches Attest vorliegt, und wir auch sonst keinen persönlichen Kontakt zu den Eltern und dem Kind, beispielsweise durch das Abholen der Hausaufgaben in der Schule haben, werden wir Sie telefonisch unter der von Ihnen angegebenen Notrufnummer kontaktieren. Sollte dieser Anruf keinen Erfolg haben, sieht sich die Schulleitung aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht veranlasst, das Kind bei der Polizei als vermisst zu melden.
- Bei einer Erkrankung des Kindes über einen noch längeren Zeitraum bzw. bei mehreren Fehltagen im Schuljahr behalten wir uns vor, eine ärztliche Bescheinigung abzufordern.
Nun noch zwei Hinweise zu Freistellungen:
Sollte eine Freistellung notwendig sein (auch für einzelne Unterrichtsstunden) sprechen Sie dies in jedem Fall rechtzeitig mit dem Klassenlehrer ab!
Freistellungen für ganze Unterrichtstage sind generell schriftlich zu beantragen.
Freistellungen für Urlaubsreisen gibt es nicht!
Mit freundlichem Gruß
U. Krahl-Koch
Schulleiterin