Hausordnung

Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, das Schulgebäude und seine Einrichtung zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten sicherzustellen. Zum Schulgrundstück gehören alle Schul- und Nebengebäude, Schulhof, Sportplatz und Turnhalle.

 

Zielsetzung

Die Achtung des Anderen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit im Umgang miteinander sollen oberstes Gebot im täglichen Miteinander an unserer Schule sein. Auf diese Weise treten die meisten Probleme erst gar nicht auf.

 

Zeitenregelung

Das Schulgebäude ist während des Schulbetriebes am Dienstag von 7.40 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet, Montag und Mittwoch bis Freitag von 7.40 Uhr – 13.40 Uhr. Die Öffnungszeiten erweitern sich bei geplanten außerunterrichtlichen Veranstaltungen auf deren Dauer.

 

Stundeneinteilung   verkürzter Unterricht-> bei hitzefrei
1. Stunde

07.50 Uhr – 08.35 Uhr

Frühstückspause

07.50 Uhr – 08.35 Uhr

Frühstückspause

2. Stunde

08.45 Uhr – 09.30 Uhr

Hofpause

08.45 Uhr – 09.30 Uhr

Hofpause

3. Stunde 09.50 Uhr – 10.35 Uhr 09.50 Uhr – 10.35 Uhr
4. Stunde

10.45 Uhr – 11.30 Uhr

Essenpause

10.45 Uhr – 11.30 Uhr

Essenpause

5. Stunde

11.50 Uhr – 12.35

Essenpause

11.50 Uhr – 12.20Uhr
6. Stunde 12.55 Uhr – 13.40 Uhr 12.25 Uhr – 12.55 Uhr
7./8. Stunde 13.45 Uhr – 14.30 Uhr Busschüler gehen zügig zum Bus

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

 

du bist Mitglied einer Schulgemeinschaft, das gibt dir Rechte, verpflichtet dich aber auch zur Einhaltung bestimmter Regeln. Halte sie darum freiwillig und gewissenhaft ein.

 

  1. Ab 7.25 Uhr (25 Minuten vor Unterrichtsbeginn) steht eine Lehreraufsicht auf dem Schulhof bereit. Kinder, die keine Busschüler sind, treffen zwischen 7.30 bis 7.40 Uhr auf dem Schulhof ein. Alle Schüler und Eltern benutzen die Gartenpforte.

  2. Die Klassen sammeln sich an ihren Stellplätzen. Die unterrichtenden Lehrkräfte holen die Klassen mit dem Vorklingeln um 7.40 Uhr vom Schulhof ab.

  3. Der untere Flur ist für Buskinder nur bei Regen und erheblicher Kälte ab 7.25 Uhr geöffnet. Die Schüler verbleiben bis zum Vorklingeln um 07:40 Uhr im unteren Flur.

  4. Schülerinnen und Schülern ist aus aufsichts- und versicherungsrechtlichen Gründen das Verlassen des Schulgebäudes und -geländes während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, nicht gestattet.

  5. Die Schüler verhalten sich so, dass keine anderen Personen durch sie gefährdet und belästigt werden.

  6. Das Schulgebäude ist während des Unterrichtstages von außen verschlossen. Besucher klingeln an der Eingangstür und melden sich um Sekretariat.

  7. Die Eltern und andere zur Abholung beauftragte Personen gehören zum Kreis derer, die sich im Allgemeinen an bestimmten Terminen und zu besonderen Anlässen oder nach vorheriger Anmeldung im Schulgebäude aufhalten. Sie nehmen ihre Kinder nach Unterrichtsende außerhalb des Schulgebäudes in Empfang. Das Warten auf die Kinder im Foyer ist nicht gestattet.

  8. Schüler, die bereits Unterrichtsschluss haben, nehmen nicht mehr an der folgenden Hofpause teil, ausgenommen sind Buskinder.

  9. Die Schüler verlassen das Schulgebäude durch die Hintereingänge. Die Vordereingänge bleiben verschlossen. Besucher können klingeln.

  10. Das Handy ist mit Betreten des Schulgebäudes auszuschalten.

  11. Eingezogene Handys werden im Klassenbuch vermerkt und im Schultresor aufbewahrt.

  12. Die Schüler öffnen die Fenster nur mit Erlaubnis eines Lehrers.

  13. Die Jacken und Mäntel werden an den Garderoben aufgehängt.

  14. Unfälle und Verletzungen werden im Sekretariat gemeldet.

  15. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

  16. Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und entsprechend zu sichern.

  17. Fluchtwege dürfen nicht mit Mobiliar oder anderen Gegenständen zugestellt werden.

  18. Die Toilettenanlagen sind nach der Benutzung sauber zu verlassen; sie sind kein Aufenthaltsort.

  19. Alle Fachräume (Sporthalle, Technikraum) sind mit Erste-Hilfe-Kästen ausgestattet.

  20. Beim Betreten des Gebäudes, vor allem bei Regen und Schnee, sind die Schuhe auf den Schmutzfängern in den Eingangsbereichen abzustreifen, da nasse Fußböden der Flure und Treppen die Unfallgefahr erhöhen.

  21. Das Mitführen von Sprays, Hieb- und Stichwaffen aller Art ist verboten.

  22. Die Schüler stellen sich nach Ende der Hofpause in Zweierreihen an und betreten langsam das Schulgebäude.

 

Verhalten in den Pausen

  1. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in den Klassenräumen. In der ersten Etage gehört der mittlere Flur nur den Schülern der ersten Klasse. Dieser Bereich wird von allen anderen Schülern grundsätzlich nicht als Durchgang benutzt.

  2. Zu den Hofpausen werden die Räume zügig verlassen. Die Lehrkraft schließt den Raum ab. Die unterrichtende Lehrkraft schließt den Raum nach der Pause persönlich wieder auf.

  3. Am Ende der Hofpausen, mit dem Vorklingeln, gehen die Schüler selbstständig in die Klassenräume. Sie drängeln nicht und nehmen besonders auf jüngere Kinder Rücksicht.

  4. Um Unfälle zu verhindern ist es verboten: sich aus dem Fenster der Klassenräume zu lehnen, das Rennen, Raufen und Toben im Haus, das Klettern auf Bäume und Zäune, das Werfen von Steinen und Gegenständen, das Treppengeländer hinunter zu rutschen, den Rodelberg zu betreten.

  5. Die Tischtennisplatten und dieser Bereich des Schulgeländes sind für Schüler mit TT- Kellen zugänglich. Die Großen lassen jüngere Schüler auch mitspielen.
  6. Alle Schüler sind mitverantwortlich für Sauberkeit und umweltschonendes Verhalten auf dem Schulgelände. Wer Abfall und Schmutz verursacht, ist auch für deren Beseitigung verantwortlich.

  7. Der aufsichtsführende Lehrer entscheidet je nach Wetterlage, ob die Schüler im Gebäude bleiben oder das Freigelände nutzen. Bei Regenwetter bleiben die Schüler im Gebäude, der Aufenthalt auf dem Hof ist nicht erlaubt.

  8. Verantwortungsvolle Schüler der 6. Klassen, die von den Klassenleitern und der Schulleitung benannt werden, unterstützen den aufsichtsführenden Lehrer im Schulgebäude. Die Namen der geeigneten Aufsichtsschüler beschließt die Konferenz der Lehrkräfte in der Vorbereitungswoche.

 

Unterricht

  1. Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler in die Klassenräume. Die Schulkonferenz hat am 26.04.2005 beschlossen, dass die Schüler und Lehrer mit dem Vorklingeln in die Klassenräume gehen und sich auf den Unterricht vorbereiten. Eltern begleiten die Kinder bitte nicht in das Schulhaus..

  2. Für Dinge, die nicht zum Unterricht gehören, übernimmt die Schule keine Haftung.

  3. In jeder Klasse gibt es einen Ordnungsdienst, der vom Klassenleiter eingesetzt wird und der für Ordnung im Raum sorgt und das Abwischen der Tafel vornimmt. Der Ordnungsdienst wechselt in der Regel wöchentlich.

  4. Jeder Schüler ist verpflichtet, alle für den Unterricht notwendigen Arbeitsmittel bereitzuhalten.

  5. Während des Unterrichts ist es verboten zu Essen, zu Trinken und Kaugummi zu kauen, dazu sind die Pausen zu nutzen.

  6. Busschüler verbleiben bis 11:55, 12:55 bzw. 13:55 Uhr auf dem Schulhof und gehen erst nach Aufforderung durch die Aufsicht zur Haltestelle. Die Schüler warten auf die Linienbusse.

 

Sportunterricht

Ohne Erlaubnis des Sportlehrers ist es nicht gestattet:

  • die Turnhalle zu betreten bzw. zu verlassen,

  • Sportgeräte herauszunehmen bzw. zu benutzen.

 

Die Sportsachen sind an jedem Wochenende mit nach Hause zu nehmen.

 

Das Tragen von Sportbekleidung und sauberen Turnschuhen wird vorausgesetzt. Das Mitbringen von Deo-Sprays ist verboten.

 

Verhalten nach Unterrichtsschluss

Die Stühle werden nach Unterrichtsschluss auf die Tische gestellt. Nach der jeweils letzten Stunde sind alle Fenster in den Klassenräumen zu schließen.

 

Konsequenzen von Verstößen gegen die Hausordnung

Je nach Schwere und Häufigkeit der Regelverletzungen stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • mündliche Ermahnung,

  • Mitteilung an die Eltern,

  • Abschrift der Hausordnung als Nachweis der Kenntnisnahme ihres Inhaltes,

  • bei mutwilliger Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum haben die Schüler mit schuldisziplinarischen Maßnahmen zu rechnen und werden zu Schadenersatz verpflichtet.

 

Ordnungsmaßnahmen nach Notwendigkeit

Alle Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, die Hausordnung einzuhalten.